Pressemeldung vom 21.02.2018


In Stuttgart begrüßte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, die aktuelle Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Kusterer: „Das ist eine gute Entscheidung, die den jahrelangen Forderungen der Deutschen Polizeigewerkschaft entspricht. Das große Geld im Fußball verdient die DFL. Es ist mehr als gerecht, wenn sich diese an den Polizeikosten beteiligt. Wenn auf der einen Seite unglaublich hohe Summen verdient werden, kann und darf es nicht sein, dass die Allgemeinheit mit ihren Steuergeldern die Polizeieinsätze bezahlt.“ Kusterer fordert für Baden-Württemberg die schnelle Prüfung einer ähnliche Gebührenregelung wie in Bremen und Einführung einer solchen. Klar ist für den DPolG-Landesvorsitzenden der mit über 17000 Mitgliedern stärksten Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg, dass die Gebühren für solche Polizeieinsätze der Polizei und den eingesetzten Polizeikräften zugutekommen muss. Die Liste dessen was man mit solchen Gebühren in der Polizei verbessern kann, ist lang. Kusterer stellt nochmals klar: „Die Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft ist und war es immer, nicht die Fußballvereine an sich, sondern die DFL an den Polizeikosten zu beteiligen.“

Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärte heute entsprechende Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen in einer Berufungsentscheidung für rechtens und hob ein Urteil der Vorinstanz auf. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Wer zahlt für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisiko-Spielen? Darum geht es bei der gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Bundesländer kostet das richtig viel Geld. Tausende von Einsatzstunden werden dafür verwendet. In einer Situation wie in Baden-Württemberg mit hohen Fehlstellen in der Polizei eine Mammutaufgabe. Die Hansestadt Bremen ist der Auffassung, dass bei besonders riskanten Partien mit hohem Polizeieinsatz die DFL zahlen muss. Dort will man eben nicht, dass die enormen Polizeikosten, die mit der Durchführung der Bundesliga verbunden sind, allein vom Steuerzahler getragen werden. Es geht dabei allerdings dabei nur um sogenannte Hochrisiko- oder Rotspiele wie beispielsweise Spiele zwischen dem KSC und Dresden.

Der Streit begann vor etwa drei Jahren mit dem Gebührenbescheid nach dem „Nordderby“ vom 19. April 2015 und polizeilichen Mehrkosten von mehr als 425.000 Euro. Bremen hatte dazu eine Gebührenordnung erlassen.
Alle erlassenen Bescheide haben in Bremen ein Volumen von über zwei Millionen Euro. Die DFL hält die Gebührenbescheide für klar rechtswidrig. Der Staat habe die Pflicht, Recht und Ordnung zu gewährleisten.
Dort sieht man die gewalttätigen Auseinandersetzungen als ein allgemeines, gesamtgesellschaftliches Problem.
Am 17. Mai 2017 gab das Verwaltungsgericht Bremen der Klage der DFL statt. Das Verwaltungsgericht hob den Bremer Gebührenbescheid auf. Das Gericht folgte zwar grundsätzlich der Auffassung der Hansestadt Bremen hatte aber Zweifel daran, dass die DFL das vorher richtig kalkulieren konnte. Deshalb liege keine rechtmäßige Kostenregelung vor. Dagegen legte Bremen Berufung ein. Deshalb hatte jetzt das Oberverwaltungsgericht den Fall zu entscheiden.
Die Kasse der DFL ist mehr als gut gefüllt. Allein der Umsatz lag in der Saison 2016/17 in der 1. und 2. Bundesliga bei fast vier Milliarden Euro.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft geht zwar davon aus, dass die DFL nach Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht geht und Revision einlegt, aber ein Zeichen ist das Urteil des Oberverwaltungsgericht in Bremen schon.